Donnerstag, 7. März 2013

EuGH: Livestreaming über Internet benötigt OK vom Sender

Ein interessantes Urteil für den kommerziellen Betrieb. Frei empfangbare Fernsehsender dürfen NICHT über das Internet gestreamt werden. Vermutlich fallen auch diverse Videoaufnahme-Dienste im Internet darunter.

Mehr bei Heise.de.

Der private Betrieb eines Streaming-Servers in den eigenen vier Wänden dürfte rein rechtlich kaum ein Problem darstellen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen